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   LSG Hessen, 13.02.1974 - L 5 V 88/73   

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LSG Hessen, 13.02.1974 - L 5 V 88/73 (https://dejure.org/1974,2758)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.02.1974 - L 5 V 88/73 (https://dejure.org/1974,2758)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Februar 1974 - L 5 V 88/73 (https://dejure.org/1974,2758)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66

    Ablehnung eines beantragten Zugunstenbescheides - Voraussetzungen für die

    Auszug aus LSG Hessen, 13.02.1974 - L 5 V 88/73
    Wird ein Zugunstenbescheid bezüglich eines Streitgegenstandes begehrt, über den gemäß § 141 Abs. 1 SGG rechtskräftig entschieden worden ist und lehnt die Versorgungsverwaltung ab, ohne zur Prüfung des - ungeschriebenen - Tatbestandsmerkmales "Unrichtigkeit" innerhalb des § 40 Abs. 1 VfG (KOV) verpflichtet zu sein, dann besteht keine Veranlassung zur Stattgabe eines Antrages nach § 109 Abs. 1 SGG, zumal wenn auch während des gerichtlichen Verfahrens beider Tatsacheninstanzen weder ein substantiierter Angriff gegen den bindenden Erstbescheid noch der Vortrag oder die Glaubhaftmachung neuer Tatsachen und Beweismittel erfolgt ist.Auseinandersetzung mit dem Fragenkomplex des Erlasses weiterer Bescheide bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 SGG; in Besonderheit mit der Entscheidung des LSG Hamburg in Breithaupt 1971, S. 168 ff., in Anlehnung an das Urteil des BSG vom 24.6.1969 - Az.: 10 RV 282/66-, die darin verwertete Rechtsprechung des 8. Senats des BSG sowie in Fortführung der Gedankengänge des Urteils des BSG vom 30.8.1973 (Az.: 9/8 RV 608/72).2.

    Er verweist nicht nur auf das Urteil des 10. Senats des BSG vom 24. Juni 1969 (Az.: 10 RV 282/66) sowie auf die Rechtsprechung des 8. Senats des BSG, wie sie darin zitiert und verwertet worden ist, sondern zusätzlich noch auf die Entscheidung vom 30. August 1973 (Az.: 9/8 RV 608/72).

  • BSG, 03.11.1959 - 9 RV 80/56
    Auszug aus LSG Hessen, 13.02.1974 - L 5 V 88/73
    Darin begründet die Klägerin ihr Begehren auf Erlass eines Zugunstenbescheides wiederum mit dem entsprechenden Zitat des Urteils vom 3. November 1959 (Az.: 9 RV 80/56) und benennt im übrigen eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie als Ärztin ihres Vertrauens gemäß § 109 SGG.

    Denn dieses Urteil mit dem Az.: 9 RV 80/56 besagt nichts mehr, als dass Gesundheitsstörungen psychischer Art auch dann versorgungsrechtlich zu entschädigen sind, wenn sie nicht aus § 1 Abs. 1, sondern aus Tatbeständen des § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 BVG zu entnehmen sind.

  • BSG, 30.08.1973 - 8 RV 608/72

    Kriegsopferversorgung - Brautversorgung - Ermessen der Verwaltung - Ständige

    Auszug aus LSG Hessen, 13.02.1974 - L 5 V 88/73
    Wird ein Zugunstenbescheid bezüglich eines Streitgegenstandes begehrt, über den gemäß § 141 Abs. 1 SGG rechtskräftig entschieden worden ist und lehnt die Versorgungsverwaltung ab, ohne zur Prüfung des - ungeschriebenen - Tatbestandsmerkmales "Unrichtigkeit" innerhalb des § 40 Abs. 1 VfG (KOV) verpflichtet zu sein, dann besteht keine Veranlassung zur Stattgabe eines Antrages nach § 109 Abs. 1 SGG, zumal wenn auch während des gerichtlichen Verfahrens beider Tatsacheninstanzen weder ein substantiierter Angriff gegen den bindenden Erstbescheid noch der Vortrag oder die Glaubhaftmachung neuer Tatsachen und Beweismittel erfolgt ist.Auseinandersetzung mit dem Fragenkomplex des Erlasses weiterer Bescheide bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 SGG; in Besonderheit mit der Entscheidung des LSG Hamburg in Breithaupt 1971, S. 168 ff., in Anlehnung an das Urteil des BSG vom 24.6.1969 - Az.: 10 RV 282/66-, die darin verwertete Rechtsprechung des 8. Senats des BSG sowie in Fortführung der Gedankengänge des Urteils des BSG vom 30.8.1973 (Az.: 9/8 RV 608/72).2.

    Er verweist nicht nur auf das Urteil des 10. Senats des BSG vom 24. Juni 1969 (Az.: 10 RV 282/66) sowie auf die Rechtsprechung des 8. Senats des BSG, wie sie darin zitiert und verwertet worden ist, sondern zusätzlich noch auf die Entscheidung vom 30. August 1973 (Az.: 9/8 RV 608/72).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus LSG Hessen, 13.02.1974 - L 5 V 88/73
    Darin wird der Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 (BGHZ 58, S. 399) zitiert und anschließend gemeint, dass die "besondere Härte" im Sinne des § 89 BVG, ebenso wie der Begriff "unbillig" in § 131 der Abgabenordnung in Wahrheit wohl lediglich Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens bestimme.
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